Berthelstal 15.08.2009 16:50
Keine - es sei den der Mietvertrag enthält einen Formfehler, den ich aus ihren Beitrag nicht herauslesen kann.
Durch einen solchen Fehler würde die Befristung gegenstandslos werden.
Lenia 25.08.2009 00:31
Zitat meines Mietvertrages aus dem Abschnitt Mietzeit:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2009und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Mieter und der Vermieter verzichten bis zum 30.04.2010 auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Danach kann von jedem Teil spätestens am dritten Werktag eines jeden Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden . "
Ich jetzt aber schon von zwei Personen ,die zwar keine anwälte sind sich aber trotzdem mit sowas auskennen, gehört das so was warscheinlich nicht seriös sei . Könnte es nich auch möglich sein das ich aus dem Mietvertrag rauskomme wenn ich dem vermieter einfach nen nachmieter vor die "nase" setze
smile30625 27.08.2009 14:30
Hallo,
ein beidseitiger Verzicht auf ordentliche Kündigung ist bis zu einer Gesamtdauer von 4 Jahren möglich, BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04. Ihr Mietvertrag ist demnach völlig in Ordnung.
Auf einen Nachmieter muss sich der Vermieter nicht einlassen. Hierauf besteht kein Anspruch. Erfahrungsgemäß machen aber Vermieter keine Probleme, wenn man 2 oder 3 potentielle Nachmieter zur Auswahl stellt. Also: beim Vermieter nachfragen und auf die Tränendrüse drücken
Viele Grüße
smile
Lenia 29.08.2009 20:35
Vielen Dank für den Tip dann werde ich einfach fragen ^^