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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lüften<br />

Frischluft muss regelmäßig durch alle Zimmer ziehen, aber in einem zumutbaren Rahmen: drei- bis viermal Stoßlüften am Tag für zehn Minuten müssen reichen. Morgens und abends für 20 bis 30 Minuten ist den Richtern zu viel. <br />
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Richter urteilen einstimmig, dass das Kippen des Fensters nicht reicht. Zug muss Zimmerluft in Bewegung bringen. <br />
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Der Mieter ist nicht verpflichtet, einen Baumängel auszugleichen mit übermäßigen Heizen. <br />
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Heizen<br />
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Der Vermieter kann nicht verlangen, dass das Schlafzimmer geheizt werden muss. Nur tiefer als 15 Grad darf die Temperatur nicht sinken. <br />
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Wohnräume müssen die üblichen 18 bis 20 Grad halten. <br />
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Einrichten<br />
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Möbel müssen Abstand von der Wand halten: drei Zentimeter genügen, zehn sind zuviel.<br />
Quelle:Süddeutsche-Zeitung
Stichwörter: mieter + schimmel

0 Kommentare zu „Schimmel Mieter”

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