fin
Da der Vermieter ohne Absprache eine Malerfirma bestellt hat, so muß er sie auch bezahlen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Nur wenn Ihnen definitiv die Schuld am Schimmelproblem nachgewiesen werden kann, so kann Ihnen das in Rechnung gestellt werden. Wäsche sollte man allerdings niemals in der Wohnung trocknen, da dies Schimmel fördert. Die meisten Mietverträge
beinhalten dies. Schauen Sie hier mal nach. Haben Sie keinen Kellerraum oder heizungsraum wo Wäsche gehängt werden könnte? Im Frühjahr/Sommer eine Wäschespinne draußen?
Ist alles nicht vorhanden, so sollte man wirklich schon bei Einzug über die Anschaffung eines Trockners nachdenken.
Ansonsten bei Wäsche in der Wohnung: Es muß geheizt werden plus viel gelüftet, damit der Raum die Feuchtigkeit aufnehmen kann. Die Heizkosten steigen dadurch aber, das muß man wissen. Hängt man Wäsche ständig in einem nichtgeheizten Raum, bildet sich irgendwann Schimmel.