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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin gerade sehr durcheinander und brauche dringend informativen Rat.

Vor kurzem habe ich meinem Mieter mitgeteilt, dass meine Wohnung erneut, wie auch schon bei den Vormietern, deutliche Schimmelspuren aufweist und ich möchte, dass er dagegen vorgeht. Zur Info, auch im Übergabeprotokoll dieser Wohnung ist verzeichnet worden, dass bereits unsere Vormieter schon ein Schimmelproblem hatten, was sie bekämpfen mussten. Unser Vermieter schickte uns die Wohnungsbaugesellschaft vorbei u. die prüfte unsere Wände mit einem best. Gerät, die trocken waren - allerdings war es warm draussen. Ich wünschte die wären mal im Winter dagewesen. Der Vermieter schickte uns dann eine Malerfirma ohne vorherige schftl. Vereinbarung, die unsere Schimmelstellen beseitigte. Anschließend rief er an und meinte, er hätte das mit uns ja freundlich geklärt, obwohl es ein Lüftungsproblem wäre, und möchte jetzt 1/3 des BEtrages, den die Malerfirma verlangte von uns. Ich sehe es nicht wirklich ein zu zahlen, da er uns vorher nicht gefragt hat! Muss ich denn jetzt in die Tasche greifen? Nur weil ich um Hilfe gebeten habe? Wie gehe ich jetzt vor? Unsere Wäsche sollen wir auch nicht mehr in der Wohnung trocknen, wobei uns aber kein Trockenraum anderweitig zur Verfügung gestellt wird und er uns leider bei diesem Problem auch nicht helfen kann. Außer dass wir uns selber nen Trockner kaufen! Aber das Geld habe ich nicht! Wie antworte ich ihm? Hätte er uns nicht vor Anheuerung des Malers darüber schriftlich! informieren müssen, dass er eine Kostenbeteiligung möchte?

Ich hoffe, hier kann mir jemand mit Rat weiterhelfen...

Ich will mich nicht unbedingt auf einen Streit mit meinem Vermieter oder vielleicht sogar vor Gericht einlassen, da ich da, denke ich, sowieso den Kürzeren ziehen würde!

Liebe Grüße, wenn auch verzweifelt,

Eve

1 Kommentar zu „Schimmelbekämpfung-Vermietersache?”

fin Experte!

Da der Vermieter ohne Absprache eine Malerfirma bestellt hat, so muß er sie auch bezahlen. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Nur wenn Ihnen definitiv die Schuld am Schimmelproblem nachgewiesen werden kann, so kann Ihnen das in Rechnung gestellt werden. Wäsche sollte man allerdings niemals in der Wohnung trocknen, da dies Schimmel fördert. Die meisten Mietverträge
beinhalten dies. Schauen Sie hier mal nach. Haben Sie keinen Kellerraum oder heizungsraum wo Wäsche gehängt werden könnte? Im Frühjahr/Sommer eine Wäschespinne draußen?
Ist alles nicht vorhanden, so sollte man wirklich schon bei Einzug über die Anschaffung eines Trockners nachdenken.
Ansonsten bei Wäsche in der Wohnung: Es muß geheizt werden plus viel gelüftet, damit der Raum die Feuchtigkeit aufnehmen kann. Die Heizkosten steigen dadurch aber, das muß man wissen. Hängt man Wäsche ständig in einem nichtgeheizten Raum, bildet sich irgendwann Schimmel.

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