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Hallo,
ob man die Ausstiegsklausel im Mietvertrag einem Eigentümer/Vermieter schmackhaft machen kann ??? glaube der/die wollen eher einen Mietvertrag mit langer Laufzeit abschließen, 5 Jahre oder länger !
Formulieren können Sie die Ausstiegsklausel wie Sie wollen, denke diese ist Formlos, was man da genau reinschreibt ist wohl nicht so einfach, es kommt ja auch darauf an, was man unter "erfolg" eines Geschäftes versteht, z.b. der Laden trägt sich selbst und wirft etwas gewinn ab oder der laden trägt nur seine kosten..."
Ich denke, da müssen Sie sich schon was eigenes Ausdenken, Vorschläge - Vordrucke hab ich keine gefunden.
Gruß