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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Meine Wohnung liegt im Erdgeschoss und hat einen Balkon zur Straße hin (für eventuelle Einbrecher also leicht zu erreichen). Daher möchte ich gern ein Schloss in die Balkontür einbauen. Kann ich das dem Vermieter in Rechnung stellen oder muss ich die Kosten selbst übernehmen? Falls ich die Kosten tragen muss, muss ich dem Vermieter über den Einbau informieren?
Viele Grüße, Jana Struß
Stichwörter: vermieter + zahlt + balkontür + schloss

1 Kommentar zu „Schloss an Balkontür, zahlt Vermieter?”

Der_Mario Experte!

Einen Anspruch auf zusätzlichen Einbruchsschutz hast Du gegenüber dem Vermieter leider nicht. Eine Nachrüstung an der Terrassentür (auch wenn sie sachgerecht und empfehlenswert ist) wirst Du selbst zahlen müssen.

Allerdings: fragen kostet nichts. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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