Susanne
Natürlich kannst Du auch nach Zustimmung noch Einwände machen, Du hast aber zur Mieterhöhung Deine Zustimmung gegeben. Die sollte man meiner Meinung nach aber auch wieder zurücknehmen dürfen!
llocke
Danke Susanne!
Die Zustimmung habe ich noch nicht gegeben. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man wegen der Gerichtskosten u.a. seine Zustimmung geben soll. Trotzdem soll man auch danach die zuviel geforderte Miete einbehalten können. Das klingt zwar paradox, aber wie gesagt ein schlauer Mensch hat dies mal behauptet.
Gruß
Lothar