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Hi,
unser Vermieter hat nach seiner fristlosen Kündigug, obwohl wir noch Gegenstände und Möbel in der alten Wohnung hatten das Schloss austauschen lassen !!!
Frage darf er das ? und wenn nicht darf ich die Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen lassen !!!
MfG
Volker