Balkonexperte 10.04.2011 15:42
Wenn Sie beide im Mietvertrag als Mieter genannt werden, dann sind Sie auch beide für die Miete haftbar, auch wenn Sie in eine andere Region gezogen. Dem Vermieter kann es gleich sein, wer die Miete bezahlt. Er wird sie sich von der Person holen, von der er sich Erfolg verspricht:
http://www.wohnung.net/mietrecht/probleme-mit-mitbewohnerin-kuendigung.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_frist.htm#ehe
Berthelstal 10.04.2011 15:44
Wollte ich gerade beantworten. Also die ARGE und Ihr Mietvertrag sind zwei Paar Schuhe.
klenesBunny 10.04.2011 18:27
Er wird sie sich von der Person holen, von der er sich Erfolg verspricht:
"wie darf ich diesen satz verstehen"
Balkonexperte 10.04.2011 18:35
Ist das so schwer? Von Ihnen natürlich, so lange Sie im Mietvertrag stehen und Geld haben/verdienen, müssen Sie bezahlen notfalls per Gerichtsurteil.