forsetis 12.11.2018 13:05
Haben Sie es schriftlich, 110.- Euro als Vorauszahlung ausreichend sind, denn der VM hätte auch keine Vorauszahlung verlangen müssen, denn das ist keine Vorschrift. Dass die Wohnung eiskalt ist haben Sie wohl schon bemängelt, was hat der Vermieter geantwortet?
Maerzenbecher 12.11.2018 19:41
Meine Frage war einfach: Handelt es sich aufgrund der niedrigen Miete bei EINZUG um ein Mietlockangebot, um eine arglistige Täuschung?
Denn die Betriebskostenvorauszahlung der KALTEN BK lag von Anfang an 50 Prozent unter den tatsächlichen kalten BK. Kalte BK bleiben aber IMMER GLEICH und sind somit für den Vermieter sehr wohl kalkulierbar.
Die Heizkosten haben sich ebenfalls verdoppelt. Ich heize nur in einem Zimmer auf 20 Grad.
Ich habe jetzt eine Mieterhöhung von fast 100 Euro gegenüber der Miete beim Einzug. Nochmal meine Frage: Handelt es sich dabei um arglistige Täuschung?
Dem Vermieter ist doch völlig egal, ob die Wohnung eiskalt ist. Hauptsache jemand bezahlt seine Schrottimmobilie.
Maerzenbecher 12.11.2018 19:42
Meine Frage war einfach: Handelt es sich aufgrund der niedrigen Miete bei EINZUG um ein Mietlockangebot, um eine arglistige Täuschung?
Denn die Betriebskostenvorauszahlung der KALTEN BK lag von Anfang an 50 Prozent unter den tatsächlichen kalten BK. Kalte BK bleiben aber IMMER GLEICH und sind somit für den Vermieter sehr wohl kalkulierbar.
Die Heizkosten haben sich ebenfalls verdoppelt. Ich heize nur in einem Zimmer auf 20 Grad. Würde ich mehr heizen, wäre die Rechnung noch viel höher.
Ich habe jetzt eine Mieterhöhung von fast 100 Euro gegenüber der Miete beim Einzug. Nochmal meine Frage: Handelt es sich dabei um arglistige Täuschung?
Dem Vermieter ist doch völlig egal, ob die Wohnung eiskalt ist. Hauptsache jemand bezahlt seine Schrottimmobilie.
Leo1 14.11.2018 18:26
Vor zwei Jahren entschied das Landgericht Berlin: Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches - das heißt: Freistellung von der Nachzahlung wegen zu niedrig kalkulierter und vereinbarter Vorschüsse - ist entweder, dass der Vermieter "ausdrücklich zusichert", die Vorschüsse seien angemessen, oder "bewusst die Betriebskosten zu niedrig ansetzt", um den Mieter über den Umfang der Belastung zu täuschen.
Können Sie das eine oder andere beweisen? Ich glaube nicht.
Wenn jemand eine Schrottimmobilie vermietet wäre es angebracht alles genau zu prüfen....
Maerzenbecher 14.11.2018 20:36
Doch, die Zahlen sind eindeutig: Addiert man drei oder vier Posten der KALTEN BETRIEBSKOSTEN, die ja immer gleich sind, ist man schon über der zu zahlenden Pauschale für die KALTEN BETRIEBSKOSTEN. So schlecht kalkuliert kein Händler. Die tatsächlichen KALTEN BK liegen doppelt so hoch, wie die Pauschale beträgt. Schon das ist arglistige Täuschung.
Ich weiß daß der Vermieter nicht gehalten ist, Vorauszahlungen überhaupt kostendeckend zu gestalten. Liegt aber die Vorauszahlung so weit unter den tatsächlichen Kosten, dann besteht zu mindest der Verdacht auf ein Mietlockangebot.
Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben. So macht das keinen Sinn.
Zum Thema prüfen: Es handelte sich um einen Fernumzug. Außerdem bin ich Rentnerin und in Grundsicherung, dh. groß prüfen geht nicht mit wenig Geld.
Aber die Ärmsten im Land werden ja bekanntlich besonders oft betrogen, weil die sich nicht wehren können.
Es handelt sich zumindest um arglistige Täuschung. Ich hätte diese Wohnung NIE gemietet, wenn ich das vorher gewußt hätte.
Ich bin chronisch krank. Weil die Miete jetzt zu teuer wird, "darf" ich jetzt noch mal mit 57 Jahren, auf Wohnungssuche gehen, in einem Land, in dem es keine freien Sozialwohnungen mehr gibt.
Das ist das Dilemma. Aber schon klar, andere interessiert das nicht. VERMIETERDRECKSCHWEINE sowieso nicht.
Sie brauchen nicht mehr zu antworten, das Thema ist durch.