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unicoerner hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin gerade ausgezogen und in meiner Wohnung sind einige kleiner Schäden.

1) Muss ich die Reperatur oder Installation der Neuware organisieren?
Soweit ich es verstehe zahle ich hiervon nur den Restwert. Richtig?
Kann ich mir dann heraussuchen ob ich ersetze oder repariere?

2)Wenn ich jemanden beauftrage das ganze zu renovieren oder Neuinstallieren, kann diese Person das Alter oder restwert des Gegenstandes ermitteln so dass das ganze rechtgültig ist?

3)Die Wohnung wird als "einfache Wohnung" vermietet und die angesprochenen Sprünge sind kaum zu erkennen (ich könnte Bildersenden). Gibt es so etwas wie mindest Schaden bevor repariert werden muss?

4) Gibt es eine Restwerttabelle nach der ich mich richten kann?

Wenn sie mir eine oder mehrere Fragen beantworten könnten wäre dies sehr Hilfreich.
Vielen Dank
Andreas Gernert

1 Kommentar zu „Selbstverschuldete Schäden”

forsetis Experte! 20.12.2013 09:31

Wenn die Antworten zu dieser Anfrage: http://www.wohnung.net/mietrecht/schaeden-in-der-mietsache.html nicht reichen, dann gibt es noch den örtlichen Mieterverein und Anwälte für Mietrecht. Die können und dürfen die erwartete Rechtsberatung geben, die einem Forum aber untersagt ist.

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