Gast
HAllo,
also wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe hat eure Wohnung nun ein Bad. Es spielt m. E. keine Rolle, woher es kommt. Über den Einbau bzw. Umbau der Wohnung habt ihr irgendwie Übereinkunft mit demVermieter erzielt haben müssen (etwa in der Form, dass er euch die Kosten entweder erstattet, oder ihr den Betrag mit den laufenden Mietzahlungen verrechnet oder eine bestimmte Zeit keine Mieterhöhung bekommt oder ... oder). Wenn es Hier versäumnisse gab geht das Wohl auf eure Kosten, denn ihr hättet ohne Zustimmung keine baulichen Veränderungen vornehmen dürfen. Wie dem auch sei, ein BAd ist nun da und somit kann dein Argument, es gäbe keine Vergleichswohnungen, nicht greifen.
Auch eine "mangelnde Bereitschaft der Vermieter" ist m. E. nicht unbedingt ein Plus für euch, sondern allenfalls ein Anreiz für den Richter, es bei den vorhandenen zweien zu belassen.
Natürlich muss euer Anwalt in eurem Sinne das Gutachten abweisen, ob das seiner tatsächlichen Meinung entspricht oder nicht. Das reicht aber nicht, denn ohne entsprechendes Gegengutachten bleibt dem Richter nichts anderes übrig, als das vorhandene Guitachten als Grundlage seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das Gutachten ist ja nicht inhaltlich falsch oder formal fehlerhaft erstellt, hat also immer noch eine gewisse Ausdruckskraft.
Also: höhere Miete zahlen oder ausziehen!
Josh