Hexlein
Du hast da sehr recht und dein Wissen ist auch richtig.
Im Mietvertrag müssen diese Vereinabrungen geregelt sein.
Ist das nicht der Fall, bedarf es nicht nur eines Anrufes - ein Schreiben mit dieser Information. Außerdem besteht die Möglichkeit für den Vermieter euch die Anschrift und den Namen der Ablesefirma kund zu geben, so das ihr euch mit denen zwecks eines termines in Verbindung setzen könnt.
Wichtig ist dabei aber an erster Stelle die REgelung im Mietvertrag.
LG Hexlein