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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Nach dem unser Vermieter uns telefonisch nicht erreicht hat um bescheid zu sagen, wann der Heizungsableser kommt. Ist unser Vermieter ohne unser Wissen und ohne Ankündigung mit dem Heizungsableser in unsere Wohnung gegangen.
Meines Wissens hat er kein Recht dazu oder irre ich mich da?

Gruß Andrea

1 Kommentar zu „Unberechtigtes Betreten der Wohnung vom Vermieter?”

Hexlein

Du hast da sehr recht und dein Wissen ist auch richtig.
Im Mietvertrag müssen diese Vereinabrungen geregelt sein.
Ist das nicht der Fall, bedarf es nicht nur eines Anrufes - ein Schreiben mit dieser Information. Außerdem besteht die Möglichkeit für den Vermieter euch die Anschrift und den Namen der Ablesefirma kund zu geben, so das ihr euch mit denen zwecks eines termines in Verbindung setzen könnt.

Wichtig ist dabei aber an erster Stelle die REgelung im Mietvertrag.

LG Hexlein

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