Die Kündigung eines Mieters bewirkt die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses[/quote:b5f2e]
Dies scheint unüblich, mein Verwalter hat bisher auch noch nichts von sich hören lassen. Jetzt befürchte ich nicht rechtzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Wie sieht das aus?
Vielen Dank bereits jetzt
Gruß
johannes
Susanne
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel gültig ist, da grundsätzlich alle Mieter, die den MV unterschrieben haben, das Mietverhältnis kündigen können.
Es ist lediglich möglich, falls der Vermieter und der andere Hauptmieter einverstanden sind, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu machen und Dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Du allein kannst nicht kündigen!