kleinemaus1979
Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Wir konnten unsere Miete und unsre Betriebskosten erst ca. 15 Tage später zahlen. Haben aber die letzten 5 Jahre immer korrekt und pünktlich gezahlt. Haben es der Vermieterin auch gesagt. Sie schickte eine Mahnung und dann kam letzte Woche der Brief vom Anwalt. Zu den ganzen offenen Kosten kamen dann noch 180,-€ Anwaltskosten dazu. Wir haben sofort überwiesen, nachdem wir das Geld aufgetrieben haben. Müssen wir die Anwaltskosten bezahlen? Wir sind stinkesauer, da sie uns ja noch einmal vorwarnen hätte können. Geht das nach einer schriftlichen Mahnung???
Vielen Dank für eure Hilfe
kleinemaus
Susanne
Nein, mit sowas kommt keiner durch!
Die vertraglichen Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen sind einzuhalten, falls diese wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden. Ob die Klauseln wirksam sind, kann nur eine Vertragsprüfung ergeben.
Die Miete hat, gesetzlich vorgeschrieben, am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter zu sein. Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis und Bedarf daher keiner Mahnung. Die Anwaltskosten sind nach dem Verursacherprinzig durch Euch zu zahlen.
Regelmässige Mietzahlungen sind daher eine Selbstverständlichkeit, man klopft sich nicht auf die Schulter, dass man doch "vorher noch nie in Verzug geraten sei".