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Sonderkündigung bei Nachwuchs
Wohnt ein Paar in einer Zweizimmerwohnung und meldet sich Nachwuchs an, so kann der - eigentlich auf eine bestimmte Laufzeit festgelegte - Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden, damit die Wohnverhältnisse für die vergrößerte Familie nicht unzumutbar werden (Landgericht Braunschweig, 6 T 68/9
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