Schlabutzke2012 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Ich hatte die Tage eine Mieterhöhung im Briefkasten, der ich nun bis 31.5.15 zustimmen muss.
Ich hab dann direkt gemäß Paragraph mein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht, Kündigung zum 31.5.2015.
Der Eingang wurde mir direkt heute bestätigt, allerdings mit dem Hinweis das ich ja eine Mindestmietdauer von 2 Jahren unterschrieben habe und daher frühstens zum 30.9. mit Datum 31.12.2015 kündigen könnte.
Diese Mindestmietdauer hat meiner Meinung nach aber nix mit dem Sonderkündigungsrecht zu tun?!
Weiß hier jemand einen Rat?
Muss ich hier einen Anwalt einschalten? Ich stehe mit der Genossenschaft eh auf Kriegsfuß wegen erheblichen Mängeln in der Wohnung ( Schimmel der vom Vermieter regelmäßig in allen Wohnungen behandelt wird, Rohrbrüche die zwar geflickt werden, aber Wände im Bad seit Dezember noch offen sind ... Etc.)