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blueice1985 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem Haus mit 6 Mietparteien, wo 4 meiner mitmieterparteien fast täglich sich etwas einfallen lassen um mir eins rein zu würgen, z.B. wird behauptet wir würden nachts Krach machen so das die kinder der mitmieter wach würden, obwohl wir selber ein 2 Jähriges kind haben welches komischerweise nicht wach wird.

Dann kippt die mieterin über mir irgend welche sachen aus dem fenster sodas es auf mein und auch auf das fensterbrett der mieterin unter mir läuft, worauf dann die mieterin unter mir zu mir kommt und sich bei mir beschwert, woraufhin wir auf die mieterin über uns verweisen, diese aber schon alle spuren bei sich beseitigt hat, da sie ja vorgewarnt war.

Dann wird am Mittwoch schon gefragt warum wir die bis sonntag fällige Hauswoche denn noch nicht erlidigt haben.

u.v.m.

Die hausverwaltung wurde über solche sachen in kenntnis gesetzt unternimmt aber nichts.

Gibt es für solche fälle ein sonderkündigungsrecht bzw. ein Recht für fristlose kündigung?

Danke im Voraus,
MfG Blue

1 Kommentar zu „Sonderkündigungsrecht bei psychischem Mobbing der Mitmietern”

Bladder Experte! 17.06.2011 05:43

Sie könnten bzw. der Vermieter könnte etwas unternehmen, wenn Sie Beweise liefern.

Dazu kann man über einen Zeitraum X ein Protokoll fertigen und dort exakt festhalten, was die lieben Mitmenschen mit Ihnen so treiben.

Erst dann könnte z.B. der Vermieter in der Pflicht sein, gegen die ermittelten Störer des Hausfriedens vorzugehen.

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