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Steuerliche Behandlung einer Vorgesellschaft
Wird eine GmbH nicht in das Handelsregister eingetragen, weil der Eintragungsantrag nach Aufforderung und Fristsetzung zur Behebung von Eintragungsmängeln offenbar nicht ernsthaft weiterbetrieben wird, so handelt es sich, wenn nicht unverzüglich die Liquidation eingeleitet wird, um eine so genannte unechte Vorgesellschaft, die steuerlich als Personengesellschaft in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu beurteilen ist.
Urteil des FG Berlin vom 11.12.2001
5 K 5287/99
GmbHR 2002, 450