HeizkostenV § 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht
anzuwenden
1. auf Räume,
a) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die
Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des
Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
möglich ist ...[/quote:8714e]
mit der begründung das die Gaszentralheizung, in einem Einweg-verfahren aus den 70er Jahren arbeitet.
Darf er jetzt verbrauchunabhängig abrechnen? oder ist er dazu verpflichtet die Heizungsanlage, (ist das bei so einer Heizungsanlage überhaupt möglich?) mit z.b. Verdunstern auszurüsten? bzw. können wir ihm die 15% abziehen?
mfg
daniel
Gast
Hallo,
frag den Vermieter, auf welche Alternative der Regelung er sich bezieht.
Geht es nicht oder ist es nur zu teuer?
Im ersten Fall soll er sodann begründen, weshalb es nicht gehen sollte (was ich mir nicht vorstellen kann) und im zweiten Fall soll er die unverhältnismäßigen Kosten beziffern.
In beiden Fällen solltest du bedenken, dass zusätzlich zu den Kosten der Ausstattung mit Wärmemessgeräten (die der Vermieter zu zahlen hat) die Abrechnung derselben und die Erstellung der Heizkostenabrechnung umlagefähig sind, also anteilig von dir zu bezahlen sein werden. Je nachdem, wie wenig weitere Mieteinheiten in eurem Haus vorhanden sind kann es also zu einem Eigentor werden. Das kann ich von hier aus aber nur beurteilen, wenn ich weiß, wieviel deine 15% betragsmäßig ausmachen und wieviele Mieteinheiten zu berücksichtigen sind.
Josh
Gast
Hi!
Danke erstmal für die Antwort!
in unserem Haus wohnen 7 parteien. und unser 15%iger anteil wären knapp 100€. wie könnte er denn die unverhältnismaßigen kosten beziffern? und was genau meinst du mit anteilig von mir zu bezahlen?
mfg
_daniel_
Gast
Hallo,
klär die anderen Punkte mit deinem Vermieter, bevor wir hier über mögliche Erklärungen spekulieren!
Desweiteren: natürlich kostet die Erstellung der Heiskostenabrechnung Geld. Wenn Wärmemengenzähler angebracht sind kann der Vermieter die Ablesung von einem Dienstleister durchführen lassen und diese Kosten auf die Mieter umlegen, ist doch klar.