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Sortimentsänderung durch Gewerbemieter
Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - Aktenzeichen: 4 U 145/99.