Gast
Laut Rechtsanwälte (bin in ähnlicher Situation) darf der Vermieter bis zu max. 6 Monate nach Mietvertrag die Kaution voll einbehalten.
Dies wegen u.a noch ausstehenden Nebenskostenabrechnungen, Schäden, etc.
Nach spätestens 6 Monaten ist die Kaution zur Rückzahlung fällig bzw. wenn noch Mängel erschienen sind, teilweise zur Rückzahlung fällig.
Helfen tut hier eigentlich nur die Verurteilung des Vermieters vor Gericht wegen Nichtzurückzahlung der Kaution.
Auf normalem Weg kommt man nicht weiter.
Am Besten selber nochmal den Vermieter per Post (Einschreiben mit Rückschein) anschreiben und Sachverhalt (6 Monate) klären + Androhung auf Rechtsanwalt/Gericht.
Gast
Hab was vergessen.
Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens nach 1 Jahr gemacht werden (am Besten bei Miethilfeverein erkundigen).
Wenn nicht, kann man den Vermieter hierzu verklagen <!-- s --><!-- s -->
Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Miete vor Mietabschluss gehabt.
Die schalten momentan alle auf Stur und bei Rechtsanwalt und Gericht muß man immer alles vorstrecken <!-- s --><!-- s -->