fin
Nein, das kann er nicht. Allerdings schreiben Sie am Anfang vom "Mieter" und dann vom Vermieter. Was stimmt denn nun?
Nur der Mieter, und damit während der Mietzeit Eigentümer des Briefkasten, darf sich Werbung durch entsprechende Kennzeichnung entziehen.
Stöbert ein Mieter gerne in Werbeprospekten, so darf das der Vermieter nicht verbieten. Sie können das überschüssige Altpapier ja alle 4 Wochen zu einem Altpapiercontainer fahren. Schlagen Sie ihm das mal vor.
havana
hallo,
danke für die schnelle antwort.
ich meinte natürlich vermieter und nicht mieter am anfang meiner frage!
wiefel 07.08.2011 07:57
Hallo,
gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, die man einem Vermieter auf den Tisch legen kann, wenn er das im Brifkasten Serienmäßig eingebaute Wechselschild immer wieder von grün (Werbung bitte) auf rot dreht?
Danke im Voraus