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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit 2 Jahren mit meinem Freund in einer Wohnung, die sich in einem (kürzlich verkauften) Mehrfamilienhaus befindet. Der neue Besitzer möchte nun in unsere Wohnung einziehen.
Prinzipiell ist das für uns beide kein Weltuntergang, da wir uns nach unserem Abschluss (wir studieren beide) aus verschiedenen Gründen zwei getrennte Wohnungen suchen wollen.

Das Problem ist aber nun - kann der neue Besitzer bzw. Vermieter uns jetzt gleich kündigen, sodass wir in 3 Monaten ausziehen müssen? Wir sind beide mittendrin in den Prüfungen ...
Ist es dem Mieter zuzumuten, dass er in der Prüfungsphase auf Wohnungssuche geht? Ich kann das gar nicht glauben.
Wir haben von einer "Sozialklausel" auch beim Examen gehört, weiß jemand etwas genaueres dazu? Wo kann ich da etwas nachlesen?

Eigentlich wollen wir keinen Ärger mit den Vermietern. Und schon gar keinen Rechtsstreit, da die Nerven allein vom Pauken schon blank liegen ... wenn wir jetzt noch 1 Jahr studieren würden, wäre die Situation anders, aber mein Freund wird als letzter von uns beiden fertig, im Juni. Ist das nicht zumutbar für den Vermieter?

Liebe Grüße
Stichwörter: sozialklausel + eigenbedarf

0 Kommentare zu „Sozialklausel/ Eigenbedarf”

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