Berthelstal 08.11.2009 08:44
Sie machen das am besten über einen Anwalt, da Sie vielleicht doch Klage erheben müssen.
Die verlorengegangene Quittung dürfte nicht das Problem sein, denn im Vertrag ist alles korrekt und genauestens fixiert, sodaß die damalige Schlüsselübergabe eben nur unter der Bedingung der Kautionszahlung erfolgt ist und damit Beweis genug, daß Sie die Zahlung geleistet haben. Das Sperrkonto des Vermieters interessiert Sie überhaupt nicht, ist im Vertrag nicht genannt und würde auch gegen das Gesetz verstoßen.
edy 08.11.2009 18:08
Hallo sweetgirl ,
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit
eines Mahnbescheides, dieser wird über
das zuständige Amtsgericht beantragt.
Kosten ca. 23€, diese Kosten können gleich
auf die Forderung aufgeschlagen werden.
Vorgehensweise im Internet "Mahnbescheid" oder beim Amtsgericht anrufen,die Mitarbeiter z.B.bei
unserem AG sind sehr hilfsbereit.
lg
edy