koi-sh
Ich hänge mich mal hier ran - vieleicht findet sich ja noch eine kompetente Person mit einer hilfreichen Antwort. <!-- s --><!-- s -->
Meine Frage dazu ist :
Gibt es eine Regel / gesetzliche Regelung o.ä. über die Anzahl der bereitzustellenden Schlüssel für eine Wohnung?
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Wir haben ebenfalls "nur" zwei Schlüssel bekommen. Diese sind für Haustür, Wohnungstür und Tiefgarage gleichzeitig. Wir würden aber auch gern einen für alle Fälle in der Nachbarschaft hinterlassen.
Nach Aussage der Hausverwaltung könnten wir einen dritten haben - jedoch nur bei Zahlung [29,90€].
Ich bin mir sicher, der dritte Schlüssel muss bei Auszug der Verwaltung ausgehändigt werden. Was ist mit den Kosten für dessen Erstellung?
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Alle anderen Mieter im Haus haben 3 Schlüssel bekommen - wie kann ich sichergehen, daß nicht z.B. der Vormieter noch einen hat ? [/i:7c83d]
wäre schon schön, wenn ich Hilfe zur Klärung fände ... bis hier schon mal ein Dankeschön für die Aufmerksamkeit.