Susanne
Grundsätzlich zahlt man anteilig seine Kosten, die während des Wirtschaftsjahres auf die Wohnung entfallen.
Da zahlt man auch schon mal die herbstliche Dachrinnenreinigung und den Essenkehrer, auch wenn man im Frühjahr ausgezogen ist.
Du zahlst demnach 3/12 der Gesamtkosten des Jahres, da sind dann auch anteilig die Hausmeisterkosten enthalten.
Ja, das ist richtig so!
Sascha23
Vielen dank für die Antwort Susanne.
War auch ungefähr die Antwort, die ich erwartete hatte <!-- s --><!-- s -->