Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung innerhalb eines 7-Parteien-Hauses. In meinem Mietvertrag steht folgender Satz:
Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden (Wärmezähler und/oder Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler und/oder Warmwasserkostenverteiler), so wird ein Anteil der Kosten in Höhe von 15% [/b:86913]nach dem Verbrauch aufgeteilt. Im übrigen nach den Wohn- und Nutzflächen.
Kann mir jemand weiterhelfen und mir erklären, was das konkret für mich bedeutet? Ist das ein üblicher Wert oder eher zu meinem Nachteil?
Danke für Eure Hilfe!!