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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung innerhalb eines 7-Parteien-Hauses. In meinem Mietvertrag steht folgender Satz:

Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Sind Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden (Wärmezähler und/oder Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler und/oder Warmwasserkostenverteiler), so wird ein Anteil der Kosten in Höhe von 15% [/b:86913]nach dem Verbrauch aufgeteilt. Im übrigen nach den Wohn- und Nutzflächen.

Kann mir jemand weiterhelfen und mir erklären, was das konkret für mich bedeutet? Ist das ein üblicher Wert oder eher zu meinem Nachteil?

Danke für Eure Hilfe!!
Stichwörter: besagt + umlegungsmaßstab

0 Kommentare zu „Was besagt der Umlegungsmaßstab?”

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