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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Steuertipp: Steuergeschenk bei Immobilienerwerb

Nach einer seit dem 1.4.2004 geltenden Umsatzsteuerregelung hat nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer die Umsatzsteuer bei steuerpflichtigen Immobilienkäufen zu tragen. Dies hat eine Verminderung der Grunderwerbssteuer für den Verkäufer zur Folge, da diese sich nunmehr nur noch aus dem Nettobetrag errechnet. Bei einem Kaufpreis von 1 Million Euro beträgt die Steuerersparnis immerhin 5.600 Euro

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