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Störende Heizungsgeräusche im Schlafzimmer

Wird der Ruhepegel eines Schlafraumes nachts durch Heizungsgeräusche um 10 dB (A) überschritten, so ist von einem nicht unerheblichen Mangel der Mietsache auszugehen, der zur Mietminderung berechtigt.
(LG Berlin, Urt. v. 4.4.00 – 64 S 485/99)

Anmerkung:
Die Höhe der Minderung ist wie immer eine Frage des Einzelfalles. Hier wird wohl zu berücksichtigen sein, wie groß der Bereich innerhalb der Wohnung ist, in dem die Störung wahrnehmbar ist und wie lange sich die Mieter in diesen Bereichen während des Tages aufhalten.

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