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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine fristlose Kündigung, obwohl der Mieter ausfällig geworden war

Normalerweise muss es kein Wohnungs- oder Hauseigentümer hinnehmen, dass ihn sein Mieter beleidigt. Auf solche Schimpfkanonaden kann, zumindest wenn sie das Ehrgefühl schwer verletzen, die fristlose Kündigung erfolgen. Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern mitteilt, gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Eigentümer durch eigenes Fehlverhalten den Mieter erheblich gegen sich aufgebracht, so muss er auch mal derbere Ausdrücke hinnehmen.
(Landgericht Aachen, Aktenzeichen 5 S 41/02)

Der Fall: Rund 16 Jahre lang hatten Eigentümer und Wohnungsmieter keinen nennenswerten Streit. Doch im Laufe der Zeit verschlechterte sich die Stimmung zwischen beiden zunehmend. Der Vermieter unternahm nämlich trotz mehrfacher Aufforderungen nichts, um die defekte Aufbereitungsanlage für Warmwasser reparieren zu lassen. Immer wieder hatten die Mieter nur kaltes Wasser zur Verfügung. Zwei Mal riefen sie selbst den Handwerker und bezahlten ihn auch, damit sie ohne Komplikationen duschen und baden konnten. Als sich die Parteien eines Tages über den Weg liefen, da verlor der Mieter jedoch die Beherrschung. Er beschimpfte den Eigentümer mit groben Schimpfworten, woraufhin ihm dieser die fristlose Kündigung aussprach und sogar eine Räumungsklage anstrengte.

Das Urteil: Zwar hätten die Beleidigungen die Grenzen des Zumutbaren überschritten, beschied ein Zivilsenat des Landgerichts Aachen, doch für eine fristlose Kündigung reiche das trotzdem nicht aus. Man müsse im vorliegenden Fall auch die Vorgeschichte einbeziehen. Der Vermieter sei seinen Pflichten nicht nachgekommen und habe den Mietern allerhand Unannehmlichkeiten zugemutet. Deswegen erscheine die Wortwahl in einem „milderen Licht“. Ohne das Verhalten des Vermieters wäre es gar nicht zum Streit gekommen. Mit seiner fristlosen Kündigung hatte er deswegen keinen Erfolg.
Stichwörter: ausfällig + mieter + fristlose + obwohl + gewor

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