Gast hat diese Frage gestellt
Fernseher, Radio, Stereoanlage
Tonwiedergabegeräte dürfen nur so laut gestellt werden, dass sie die Nachbarn nicht übermäßig stören. Es ist deshalb zumutbar, Fernseher, Radio, CD-Player oder Kassettenrecorder in Zimmerlautstärke zu betreiben. Das gilt auch außerhalb der Ruhezeiten (LG Berlin, DWW 88, 83). „Zimmerlautstärke“ ist nicht so eng zu verstehen, das gilt besonders in schlecht isolierten Häusern. Die Musik darf in der Nachbarwohnung jedoch nicht mehr als geringfügig zu hören sein (LG Kleve, DWW 92, 26). Geräusche, die einen Wert von 40 Dezibel (A) tagsüber und 30 Dezibel (A) nachts überschreiten, sind deshalb nicht mehr hinzunehmen. Das kann auch für Geräusche zutreffen, die unterhalb dieses Pegels liegen, wenn sie von einem durchschnittlich empfindsamen Menschen in ihrer Wirkung als störend angesehen werden.
Quelle: DMB