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Keine Gebetspausen für Muslime
Muslimische Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm keinen Anspruch auf Arbeitsfreistellung zur Verrichtung ihrer Gebete. Mitausschlaggebend für die Entscheidung war eine vom Gericht eingeholte Auskunft des Islamrats in Köln, wonach es der Koran durchaus erlaubt, die vorgeschriebenen Gebete auch über mehrere Stunden zu verschieben. Sofern der Arbeitgeber die Gebetspausen nicht gestattet, müssen Muslime daher ihrer Religionsausübung außerhalb der Arbeitszeiten oder während der regulären Pausen nachkommen.
Urteil des LAG Hamm
5 Sa 1782/01
Handelsblatt vom 27.02.2002