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sasela hat diese Frage gestellt
Hallo,

darf man eine Mietminderung einfordern, wenn das Wasser und die Heizung für 17 Stunden abgestellt wird?

Es wurde vorher angekündigt.

2 Kommentare zu „Mietminderung bei 17 Stunden Ausfall der Wärmeversorgung”

forsetis Experte! 08.10.2015 16:58

Waren es nicht eher 17 Stunden und 12 Minuten? Mit dieser Aufstellung, an welchem Tag, von wann bis wann, bitte minutengenau zum Rathaus oder Landratsamt zum Amt für Mietminderungen. Von dort wird dann die Aufstellung/Rechnung an den Vermieter weitergereicht.

Ach ja, noch etwas. Sollte jemand der Mieter während dieser Zeit wegen der Kälte krank geworden sein, das ärztliche Attest auch vorlegen.

Banane Profi 17.10.2015 07:42

Für einen angekündigten Ausfall von Heizung und Warmwasser -für 17 Stunden- kannst Du mit Sicherheit €1,00 Euro Minderung
einbehalten, dafür im Gegenzug Stress mit dem VM einhandeln. Lohnt sich das?

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