forsetis 26.04.2013 12:27
Forderungen des Vermieters sind 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Dabei zählt nicht das Datum des Auszugs sondern das Ende des Vertrages.
Ob und was im Zimmer an Schönheitsreparaturen zu erledigen gewesen wären regelt zu einen der Mietvertrag, zum anderen gibt es zu diesem Thema jede Menge Urteile, weil viele klausen in den verträgen nicht (mehr) gültig sind. Bitte hier weiter lesen: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html
Einerseits haben Sie sich vor dem Renovieren gedrückt, andererseits wollen Sie aber die Gardinen zurück haben. Wie das unter einen Hut zu bringen ist, ist mir ein Rätsel. Zu sagen, dass man im Stress war, ist eine Ausrede.