Susanne
Dein Schwager ist wohl nicht gerade fit in Mietrecht? Setz Dich mal mit ihm in Verbindung.
Erbengemeinschaft: ist eine Eigentümergemeinschaft für ein MFH. I.d.R. ist hier kein bestimmtes Gewerk (Etage) einem Mitglied zugeordnet, sondern die Mitglieder sind zu gleichen Teilen Eigentümer. Passiert z.B. wenn ein MFH durch die Eltern auf mehrere Kinder gleichzeitig vererbt wird.
Was steht im Mietvertrag bei Vermieter? Ist dort ihr Name aufgeführt oder steht dort Erbengemeinschaft Blabla?
Trotzdem: ist sie Eigentümerin, kann ja schlecht ein Untermietvertrag gemacht worden sein.
Meiner Meinung nach seid Ihr definitiv nicht kündbar, weil das Haus verkauft werden soll, da sollen die sich was besseres einfallen lassen.
Fragt doch mal, wieviel sie denn springen lassen würde, wenn Du freiwillig ausziehst. Falls das in H so schwer ist, sollten da 10 Teuro plus Umzug schon drin sein...
KleineWolke
Hallo Susanne!
Herzlichen Dank für deine Antwort!
Mein Schwager kennt sich da gut aus, allerdings bin ich anscheinend nicht gut im formulieren <!-- s --><!-- s -->
Was eine Erbengemeinschaft ist, hat er mir auch so erklärt, ich wollte gerne insgesamt noch eine weitere fachkundige Meinung einholen. Aber die habe ich ja bekommen <!-- s --><!-- s -->
Im Mietvertrag steht nur ihr Name, von der Erbengemeinschaft steht da nichts. Ist das rechtlich denn okay? Also unser UNTERmietvertrag gültig? Oder ist es automatisch ein Hauptmietvertrag, wenn sie Eigentümerin ist? Habe ein wenig Sorge, dass der Vertrag nicht rechtskräftig ist!
Es ist leider wirklich ein Untermietvertrag!
Wir waren gestern bei 3 Nachbarn und haben denen von der ganzen Sach erzählt und die mal gefragt, mit wem die ihre Mietverträge aus der Erbengemeinschaft haben und was für Verträge das sind.
Nachbar 1 (vor 3 Wochen eingezogen) hat einen Untermietvertrag mit der Schwester unserer Vermieterin, welcher erst auf 2 Jahre befristet war und seit letzten Freitag (da hat der Nachbar erfahren, dass das Haus verkauft wird/wurde) hat er einen Auflösungsvertrag und muss zum Ende des Jahres raus.
Nachbarin 2 ( wohnt seit 8 Wochen im Haus, ihr Freund seit 6 Jahren), sie haben sozusagen einen Unteruntermietvertrag. Die Frau, die die Wohnung eigentlich angemietet hat, lebt dort seit Jahren nicht mehr und hat die Wohnung einfach ihrerseits untervermietet. Die haben also einen dubiosen Vertrag hoch 5! Beide wissen nichts vom Auszug und Hausverkauf!
Nachbarin 3 (wohnt seit 46 Jahren in dem Haus), hat uns dann erstmal über die Erbengemeinschaft aufgeklärt (es sieht so aus, dass der Vater meiner Vermieterin vor 2 Jahren verstorben ist, ihm das Haus gehörte und er es u.a. an seine beiden Töchter und 2 andere Personen vererbt hat). Auch diese Nachbarin weiß noch von nichts, dabei ist das Ganze wohl seit letzten Freitag amtlich!
Wollen die denn nur uns und denn direkten Nachbar raushaben? Geht das? Welchen Sinn könnte das machen? Entweder alle oder keiner, oder?
Ich finde das alles mehr als dubios!
KleineWolke
KleineWolke
Update:
Unsere Vermieterin erzählte meiner Mitbewohnerin, dass sie NICHT Eigentümerin sei, sondern nur zu 1/8 an dem Ganzen beteiligt!
Aber 1/8 ist 1/8 und somit 1/8 Eigentümerin oder seh ich das falsch???
Rat nochmals sehr erwünscht!!!