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Mieterbund schließt Massenumzüge aus

Mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II beginnen einschneidende Veränderungen für Langzeitarbeitslose - unter Umständen droht auch ein UmzugDer deutsche Mieterbund rechnet nach Umsetzung von Hartz IV nicht mit Massenumzügen von Langzeitarbeitslosen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können.


Zitat
"Es wird sehr darauf ankommen, ob es tüchtige Kommunalbeamte sind, die Leuten helfen, oder ob sie die Leute ärgern wollen. Ich gehe von Ersterem aus, weil ich an das Gute im Menschen glaube."

(Die Präsidentin des Mieterbunds, Anke Fuchs, zur Übernahme der Wohnkosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nach dem Hartz IV-Gesetz)

Links im WWWMieterbund befürchtet steigende Mietschulden durch Hartz IV
taz: Platte wird kein Arbeitslosen-Ghetto
FAZ: Für Arbeitslosengeld-II-Empfänger stehen alte Plattenbauten bereit
In Wiesbaden hat der Deutsche Mieterbund (DMB) sachlichere Information der betroffenen Mieter angemahnt. „Es gibt sehr viel Angst, was Hartz IV und die Zukunft des Wohnens angeht“, sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips. Die Bezieher von Arbeitslosengeld-II hätten Anspruch auf eine angemessene Wohnung, betonte Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs.

Nur zu teure Wohnung ein Problem

Sozialwohnungen seien nach jetziger Rechtslage genau so angemessen wie herkömmliche Wohnungen, für die ortsübliche Mieten gezahlt würden. Diese Mieter könnten auch nicht gezwungen werden, in billigere Wohnungen umzuziehen. Problematisch seien die Fälle, in denen Betroffene in einer zu teuren Wohnung lebten. Denn bezahlbare Wohnungen seien oft Mangelware. Schon jetzt müssten viele Haushalte ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden, sagte Mieterbund-
Präsidentin Fuchs.

Beitrag aus hessen aktuell

Wohnraum muss "angemessen" sein

Allein in einer 90 Quadratmeter-Wohnung: das gilt in Zukunft als nicht angemessener WohnraumNach Einschätzung des Mieterbunds werden bei rund drei Millionen Empfängern von Arbeitslosengelds II schlimmstenfalls 100.000 die Wohnung wechseln müssen. Nach dem Gesetz finanzieren die Kommunen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nur
noch „angemessenen“ Wohnraum. Was darunter zu verstehen ist, entscheiden die Kommunen selbst – derzeit ist der Begriff „angemessen“ noch nicht definiert. Exakte Schätzungen, wie viele Arbeitslose von der neuen Regelung betroffen sein werden, seien zur Zeit noch nicht möglich, heißt es vom Mieterbund.


Angst vor Ghettoisierung
Vor allem in Ostdeutschland, wo der Anteil der Arbeitslosenhilfebezieher höher ist, ist die Angst vor Massenumzügen groß. Arbeitslose fürchten, in Plattenbauten umquartiert zu werden. Diese Ängste hält Mieterbund-Präsidentin Anke Fuchs für „unsinnig“: „Ich rechne nicht mit einer Riesen-Umzugspanik“, sagte sie. Das Risiko für Mieter, ihre bisherige Wohnung gleich zum Jahreswechsel verlassen zu müssen, sei „gleich Null“.


Kürzung von Bezügen kommt Zwangsumzug gleich
Hintergrund der Befürchtungen ist, dass Langzeitarbeitslose künftig auch bei den Mietzuschüssen behandelt werden wie Sozialhilfeempfänger. In Zukunft werden ihnen die Miet- und Nebenkosten gegen Nachweis erstattet - aber nur in begrenzter Höhe, denn im Sozialgesetzbuch heißt es: "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind." Kommt die Behörde bei einer Prüfung der Wohnverhältnisse zum Ergebnis, dass die Kosten unangemessen hoch sind, muss sie diese nur noch ein halbes Jahr lang übernehmen. Danach kann sie die Wohnbezüge kürzen und damit theoretisch die Hilfeempfänger zwingen, in billigere Quartiere umzuziehen. Da die Ämter allerdings die Kosten für Kaution und Möbeltransport tragen müssen, ist es unwahrscheinlich, dass sie wegen einiger Quadratmeter einen Umzug erzwingen werden.

45 Quadratmeter für eine Person

So viel Wohnraum steht Langzeitarbeitslosen nach Hartz IV zur VerfügungSollte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) keine entsprechende Verordnung erlassen, werden sich die Städte und Gemeinden an der Praxis in der Sozialhilfe orientieren. Die wiederum richtet sich nach dem Mietspiegel und den Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein. Danach stehen einer Einzelperson 45 Quadratmeter zur Verfügung, einem Paar 60 Quadratmeter, einer Familie mindestens 75 Quadratmeter. Für vier Personen sind es circa 85 bis 90 Quadratmeter, für jedes weitere Familienmitglied werden circa 10 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr veranschlagt.
Stichwörter: nebenkosten + streit

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