pula1985 hat diese Frage gestellt
Mietschulden sind zustande gekommen, da unter anderem Zahlungen des JobCenters ausblieben.
Die Höhe / Dauer der Schulden berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung.
Es wurde mit dem Vermieter eine Zahlungsvereinbarung abgeschloßen, welche jedoch von meiner Seite aus nicht eingehalten werden konnte. Somit erhielt ich am 27.08. die fristlose Kündigung mit der Forderung die Wohnung doch bitte zu räumen und zum 09.09. zu übergeben, sowie der Rückzahulung aller offenen Forderung. Ansonsten würde man kommentarlos eine Räumungsklage einreichen.
Außerdem wurde das Mietverhältnis auch "hilfsweise ordentlich" zum 30.11. gekündigt.
Das Kündigungsschreiben ansich ist formell fehlerfrei und deswegen nicht anfechtbar.
Ich würde die Forderungen im Laufe der nächsten Woche komplett begleichen und der fristgerechten Kündigung widersprechen.
Jedoch habe ich gelesen, dass ein Widerspruch nichts hilff, wenn außerordentlich, fristlos gekündigt wird. Diese wäre aber durch den Zahlungsausgleich unwirksam .
Ich möchte gerne wissen, welche weiteren Möglichkeiten nun für mich offen stehen bzw. wie ich mich nun weiter verhalten soll, da ich gerne hier wohnen bleiben möchte.
Danke.