Gast
Hallo Jamy,
zuerst einmal, wenn der Vermieter "blöd" wird, einfach mal erwähen, das er in Ihrer Abwesenheit Ihre Wohnung betreten hat - das war Hausfriedensbruch, desweiteren hat er kein Recht einen Schlüssel von Ihnen zu behalten, ALLE Schlüssel müssen dem Mieter ausgehändigt werden Ausreden (Sicherheit usw.) gilt nicht:
Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, dass aus Sicherheitsgründen ein Paar Schlüssel bei ihm hinterlegt wird. (LG Gießen, Az. 1 S 443/99, aus: ZMR 2000, S. 385)
Wegen dem Klinkerlärm würd ich mir auch keine Sorgen machen, die Nachbar können wegen dem Lärm keine Mietminderung verlangen, also hat Ihr Vermieter keine nachteile wenn Ihre Kinder etwas Lärm machen:
Kinderlärm aus der Nachbarwohnung, insbesondere von Kleinkindern, rechtfertigt keine Mietminderung. Selbst die Zusicherung durch den Wohnungsmakler, die Wohnanlage sei "kinderfrei", spielt keine Rolle, da eine solche Zusicherung sittenwidrig ist. (AG München, Az. 412 C 23697/99)
Kinderlärm aus der darüber liegenden Wohnung und erhöhte Geräuschkulisse durch Besucher rechtfertigen keine Unterlassungsklage des unteren Mieters gegen den oberen Mieter. (AG Wedding, Az. 6a C 228/01, aus: MM 11/02, S. 37)
Tipp: Ruhig angehen lassen - Sie als Mieter haben die besseren Karten !!!