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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe mal folgende zwei Probleme:

1. In meiner Nebenkostenabrechnung gibt es den Punkt Versicherungen, soweit so gut, es ist die umlegbare Wohngebäudeversicherung. In meinem Haus sind allerdings zwei leerstehende Gewerbeeinheiten, die in der Versicherungsprämie natürlich mit enthalten sind.
Habe nun gehört, das dieser Gewerbeanteil vom Vermieter aus dem Gesamtbeitrag herausgerechnet werden muss und dann erst der Restbeitrag auf die normalen Mieter umgelegt werden kann.
Stimmt das so, und wenn ja wo gibts evtl ein Gesetzestext oder Musterurteil?

2. Bin ich Mitte des vergangenen Jahres ausgezogen. Nun sind nach meinem Auszug für das gesamte noch Rechnungen für Gas und Strom angefallen. Einmal im Oktober, kurz nach meinem Auszug und einmal im Januar 2005, wo der Verbrauch von der Oktoberablesung bis zum Januar 2005 abgerechnet wurde. Da dies ja in die Heizmonate fällt, sind die Rechnungen entsprechend hoch.
Nun hat der Vermieter die Rechnungen vom Januar 2005, also für einen Zeitraum nach meinem Auszug, in dem ich für den angefallenen Verbrauch gar nicht mehr verantwortlich bin, mit in die Gesamtheizkosten des Hauses eingerechnet, was für alle anderen Mieter ja ok ist, da diese ja noch im Haus wohnen.
Für den Zeitraum, in dem ich nicht mehr im Haus gewohnt habe sind ca 2500 Euro an Gas und Stromlieferung angefallen, die ich nun anteilig mit tragen muss.

Ist das etwa so korrekt? Wenn ja oder nein, wo gibts den Gesetzestext oder Musterurteile.

Ich weiss, das der Vermieter keine Zwischenablesung bei meinem Auszug machen muss, zufällig passt aber die Abrechnung vom Oktober so fast genau mit meinem Auszugsdatum, will mich ja auch net um Cents streiten. Aber die Rechnung für den Zeitraum von Oktober bis Januar, wo ich überhaupt net mehr drin gewohnt habe, kann doch nicht wirklich auf mich umgelegt werden.


Danke schon mal......

3 Kommentare zu „strittige Punkte in der Nebenkostenabrechnung”

Gast Experte!

Habe mal folgende zwei Probleme:

1. In meiner Nebenkostenabrechnung gibt es den Punkt Versicherungen, soweit so gut, es ist die umlegbare Wohngebäudeversicherung. In meinem Haus sind allerdings zwei leerstehende Gewerbeeinheiten, die in der Versicherungsprämie natürlich mit enthalten sind.
Habe nun gehört, das dieser Gewerbeanteil vom Vermieter aus dem Gesamtbeitrag herausgerechnet werden muss und dann erst der Restbeitrag auf die normalen Mieter umgelegt werden kann.
Stimmt das so, und wenn ja wo gibts evtl ein Gesetzestext oder Musterurteil?

2. Bin ich Mitte des vergangenen Jahres ausgezogen. Nun sind nach meinem Auszug für das gesamte noch Rechnungen für Gas und Strom angefallen. Einmal im Oktober, kurz nach meinem Auszug und einmal im Januar 2005, wo der Verbrauch von der Oktoberablesung bis zum Januar 2005 abgerechnet wurde. Da dies ja in die Heizmonate fällt, sind die Rechnungen entsprechend hoch.
Nun hat der Vermieter die Rechnungen vom Januar 2005, also für einen Zeitraum nach meinem Auszug, in dem ich für den angefallenen Verbrauch gar nicht mehr verantwortlich bin, mit in die Gesamtheizkosten des Hauses eingerechnet, was für alle anderen Mieter ja ok ist, da diese ja noch im Haus wohnen.
Für den Zeitraum, in dem ich nicht mehr im Haus gewohnt habe sind ca 2500 Euro an Gas und Stromlieferung angefallen, die ich nun anteilig mit tragen muss.

Ist das etwa so korrekt? Wenn ja oder nein, wo gibts den Gesetzestext oder Musterurteile.

Ich weiss, das der Vermieter keine Zwischenablesung bei meinem Auszug machen muss, zufällig passt aber die Abrechnung vom Oktober so fast genau mit meinem Auszugsdatum, will mich ja auch net um Cents streiten. Aber die Rechnung für den Zeitraum von Oktober bis Januar, wo ich überhaupt net mehr drin gewohnt habe, kann doch nicht wirklich auf mich umgelegt werden.


Danke schon mal......[/quote:61a19]

Gast Experte!

Also Punkt 1.) ist eindeutig. Bei leerstehenden Wohnungen sind die anfallenden Kosten vom Eigentümer zu übernehmen. Sie dürfen niemals auf die anderen Mieter/Eigentümer umgelegt werden. Schließlich sind die leerstehenden Wohnungen ja auch mitversichert!

Zu Punkz 2.) Hier fehlt mir der Hinweis, auf welchen Zeitraum sich die Rechnungen vom Januar 2005 beziehen. Nur auf den Zeitraum nach Deinem Auszug oder aber auch noch davor ?

Und noch eine Hinweis: Auch wenn der Vermieter keine Zwischenablesung für Verbrauchskosten vornimmt würde ich als Mieter (notfalls auch selbst bezahlen) darauf bestehen. Sonst gibt´s fast immer Ärger ...

Gast0815

zu meinem Punkt 2.

die zugehörigen Verbräuche zu den strittigen Rechnungen sind nach meinem Auzug angefallen. Mein Auszug war am 30.6.2004, die Rechnungen sind für den Verbrauch im Zeitraum Oktober 2004 bis Januar 2005

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