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Tariflohnunterschreitung bei geförderter Ausbildung

Im Rahmen einer öffentlich geförderten Berufsausbildung darf der Tariflohn auch erheblich unterschritten werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Ausbildung in einem tarifgebundenen Betrieb stattfindet und der Auszubildende der Gewerkschaft angehört. Bei Ausbildungsverhältnissen, die ausschließlich aus öffentlichen Geldern und privaten Spenden finanziert werden, ist auch eine Ausbildungsvergütung von nur 35 Prozent des Tariflohns nicht als unangemessen niedrig anzusehen.

Urteil des BAG vom 24.10.2002
6 AZR 626/00
EzA-SD 2002, 4

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