Immobilienwirt
Also in diesem Fall eindeutig. Deine gewählte Telefonfirma ist für den Anschluss bis in deine Wohnung, meist bis in den Flur verantwortlich. Für weitere Kabelführungen in der Wohnung selbst, ist nicht unbedingt der Vermieter sondern der Mieter selbst zuständig. Kommt auf vertragliche Regelungen an, jedoch fast immer der Mieter selbst.
Kant_kanns
Hallo, das Problem kenne ich als ehemaliger Mitarbeiter eines Subunternehmers des größten deutschen Netzbetreibers.
Also, es ist so das die meisten Telefonfirmen - als Beispiel hier gerne die Telekom - den Anschluß für die zu leistende Gebühr an den Ort baut wo er gewünscht wird, wenn es sein muß im Schlafzimmer hinter dem Bett. Der Übergabepunkt ist die TEA mit Prüfabschlußwiederstand des Netzbetreibers.
Das hast du auch sicherlich irgendwo im Vertragswerk stehen das bei Vertragsabschluß gereicht wurde.
Wenn also da keine Leitung existiert - dann muß die Telefonfirma die halt machen ... ABER ... da die Leitung ja nicht nur durch deine Mietsache läuft sonder wohl auch noch durch den Keller, das Treppenhaus, Versorgungschächte, außen am Haus entlang, durch fremden Wohnraum vieleicht auch noch - dort sogar durch Leerrohre deren Verbindundsdosen übertapeziert sind ... nunja, diese Leute, der Eigentümer, andere Mieter ... die müssen oftmals dazu befragt werden ob dies genehmigt, gestattet, geduldet wird.
Wenn dann endlich alle einig sind kommt noch dazu das ein Termin für die Durchführung gefunden werden muß ... das kann noch einmal viel Spaß machen. Wenn die Telefonfirma den Anschluß neu legen will und findet keinen Zugang zahlt meist der Kunde der den Zugang zum Termin nicht gewährleisten konnte die Kosten für alle weiteren Anfahrten.
Beste Grüße
und viel Glück dabei
Kant_kanns