Susanne
Gehört der Teppichboden nicht zur Mietsache und man übernimmt den Boden vom Vormieter, so geht man damit auch die Pflicht des Rückbaus gegenüber dem Vermieter ein. (alte Wohnung)
Für die neue Wohnung: Anfragen, ob der Teppich zur Mietsache gehört oder Eigentum des Vormieters ist. Ist er Eigentum des Vormieters, so muss dieser den Teppich natürlich auch entfernen, auch wenn dieser ihn von seinem Vormieter übernommen hat (siehe oben)
Ist er Eigentum des Vermieters gehört er zur Mietsache. Wird er entfernt, schuldet der Mieter bei Auszug dem VM einen Teppich.
Und daran denken: Sie haben einen Vertrag mit dem Vermieter, weder mit dem Vormieter noch mit dem Nachmieter.
cyrielle
Frage: muss man immer für den 31 eines Monat kundingen?
Könnte ich auch für den 15.04.06 zB. den Mietvertrag kundingen wenn ich den Brief in November schicken?
snopy
Gehört der Teppichboden nicht zur Mietsache und man übernimmt den Boden vom Vormieter, so geht man damit auch die Pflicht des Rückbaus gegenüber dem Vermieter ein. (alte Wohnung)
Für die neue Wohnung: Anfragen, ob der Teppich zur Mietsache gehört oder Eigentum des Vormieters ist. Ist er Eigentum des Vormieters, so muss dieser den Teppich natürlich auch entfernen, auch wenn dieser ihn von seinem Vormieter übernommen hat (siehe oben)
Ist er Eigentum des Vermieters gehört er zur Mietsache. Wird er entfernt, schuldet der Mieter bei Auszug dem VM einen Teppich.
Und daran denken: Sie haben einen Vertrag mit dem Vermieter, weder mit dem Vormieter noch mit dem Nachmieter.[/quote:f8df6]
Vielen lieben Dank. Denke, dass Du mir damit sehr geholfen hast. <!-- s --><!-- s -->
Lieben Gruß