Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen,

da ich nicht mehr weiter weiss, hoffe ich hier Hilfe zu bekommen

Als ich damals in meine Wohnung gezogen bin, war ich für die Renovierung zuständig.
Habe den Teppichboden (im Wohn- u Schlafzimmer) von der Vormieterin übernommen.
Ziehe am 01.11. um. Mein jetziger Vermieter meint, dass ich den Teppichboden rausnehmen muß. Der neue Mieter will Laminat verlegen.

In meiner neuen Wohnung hat die Vormieterin ebenfalls den Teppichboden von ihrem Vormieter übernommen. Also gleiche Situation wie bei mir. Sie ist aber der Meinung, dass ich den Teppichboden rausnehmen muß.

Wer hat denn nun recht????? Es kann ja nicht sein, dass ich 2x Teppichböden rausreissen muß ?
Stichwörter: teppichstreit

3 Kommentare zu „Teppich-Streit”

Susanne Experte!

Gehört der Teppichboden nicht zur Mietsache und man übernimmt den Boden vom Vormieter, so geht man damit auch die Pflicht des Rückbaus gegenüber dem Vermieter ein. (alte Wohnung)
Für die neue Wohnung: Anfragen, ob der Teppich zur Mietsache gehört oder Eigentum des Vormieters ist. Ist er Eigentum des Vormieters, so muss dieser den Teppich natürlich auch entfernen, auch wenn dieser ihn von seinem Vormieter übernommen hat (siehe oben)
Ist er Eigentum des Vermieters gehört er zur Mietsache. Wird er entfernt, schuldet der Mieter bei Auszug dem VM einen Teppich.
Und daran denken: Sie haben einen Vertrag mit dem Vermieter, weder mit dem Vormieter noch mit dem Nachmieter.

cyrielle

Frage: muss man immer für den 31 eines Monat kundingen?
Könnte ich auch für den 15.04.06 zB. den Mietvertrag kundingen wenn ich den Brief in November schicken?

snopy

Gehört der Teppichboden nicht zur Mietsache und man übernimmt den Boden vom Vormieter, so geht man damit auch die Pflicht des Rückbaus gegenüber dem Vermieter ein. (alte Wohnung)
Für die neue Wohnung: Anfragen, ob der Teppich zur Mietsache gehört oder Eigentum des Vormieters ist. Ist er Eigentum des Vormieters, so muss dieser den Teppich natürlich auch entfernen, auch wenn dieser ihn von seinem Vormieter übernommen hat (siehe oben)
Ist er Eigentum des Vermieters gehört er zur Mietsache. Wird er entfernt, schuldet der Mieter bei Auszug dem VM einen Teppich.
Und daran denken: Sie haben einen Vertrag mit dem Vermieter, weder mit dem Vormieter noch mit dem Nachmieter.[/quote:f8df6]

Vielen lieben Dank. Denke, dass Du mir damit sehr geholfen hast. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Lieben Gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.