Susanne
erst einmal muss festgestellt werden, wer eigentümer des teppichs ist.
gibt es ein übergabeprotokoll vom einzug?
ist die vm eigentümer und gehört der teppich damit zur mietsache, ist nur zu ersetzen, was die normale abnutzung übersteigt. können die flecken entfernt werden und hat der teppich sonst keine schäden, braucht auch nichts gezahlt zu werden, da die normale abnutzung mit der miete abgegolten wird.
ansonsten wird der von dir beschriebene abzug neu für alt gemacht, zu den anschaffungskosten gehören natürlich auch die verlegekosten.
shrek007
Hallo!
Ich stehe zurzeit vor einem ähnlichen Problem:
Wir sind vor 7 Jahren als Erstmieter in eine neue Wohnung eingezogen in der Teppich bei Bau der Wohnung ausgelegt worden war. Also weder unser eigener Teppich, noch haben wir den Teppich irgendwie vom Vermieter erworben.
In unserem Mietvertrag steht unter Schönheitsreparaturen folgendes:
"Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
das Tapezieren der Wände und Decken, das Erneuern/Reinigen der Teppichböden."[/u:44685]
Nun verlangt der Vermieter bei unserem Auszug eine Reinigung des gesamten [/u:44685]Teppichs mit einer (Dampfdruckreiniger oder so ähnlich) Machine, die uns wahrscheinlich so 3 Euro pro qm kosten würde (insgesamt so 200 Euro).
Ich finde das irgendwie seltsam. Wir haben vielleicht ein paar Flecken die übermäßig oder ungewöhnlich sind, aber kein Grund sind den ganzen Teppich professionell zu behandeln.
Was sagen die Experten? Ich würde mich echt über jede Antwort freuen!!
tschau
Susanne
Die professionelle Reinigung des Teppichs zum Auszug kann wirksam unter den Schönheitsreparaturen vereinbart werden. Inwiefern hier die Vereinbarung nicht wirksam sein könnte, weil keine Rücksicht auf den Zustand genommen wird, kann ich nicht sagen-offensichtlich kann der VM aber nicht zur Erneuerung der Teppichböden herangezogen werden!
Warum wurde dies denn nicht seltsam gefunden, als der Vertrag geschlossen wurden? Immerhin wurde der Vertrag unterschrieben. Ich kann daran nichts seltsam finden, da eine professionelle Reinigung ausser Flecken auch Standspuren von Möbeln und Laufspuren beseitigt, sondern auch Gerüche entfernt.
Wegen o.g. Einwände allerdings trotzdem den Mietvertrag von einem RA prüfen lassen, ggf. Klausel unwirksam.