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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Als wir eingezogen sind, sind ein paar Sachen ins Übergabeprotokoll nicht vermerkt worden mit der Begründung seitens des Vermieters, dass er sich schon daran erinnern würde. Es ging um ein kleines Stücken an einer kachel im Badezimmer und an einen kleinen Schaden im Laminat in der Küche (ja, die Küche hat Laminat, so komisch wie es klingen mag). Laut Übergabeprotokoll beim Einzug war nur ein großes Stück Laminat in der Küche kaputt (statt die 2 existierenden 1-groß + 1x klein an einer anderen Stelle).

Im Nachinein denken wir, wir hätten darauf bestehen sollen, jede Kleinigkeit schriftlich zu protokollieren. Und dazu noch Fotos machen. Aber erst im Nachhinein wird man schlauer :-(

Jetzt befürchten wir sehr, dass er bei der Schlüsselübergabe über diese Sachen meckern wird, vielleicht auch über alles mögliche (Fenster nicht frisch gereignit, Wohnung nicht nur gefegt...).

Unsere Frage: Was wenn wir uns weigern, das Übergabeprotokoll beim Auszug zu unterschreiben? Darf man das? Oder was kann passieren? Wir haben zum 31. März gekündigt.

Gerd

1 Kommentar zu „Übergabeprotokoll beim Auszug nicht unterschreiben”

Susanne Experte!

Natürlich darfst Du Dich weigern, das Übernahmeprotokoll zu unterschreiben. Nur Trottel unterschreiben alles, was man ihnen hinhält. Da kann der VM gar nichts machen-ohne Protokoll kann er Schäden bis zu 6 Monate nach Mietende geltend machen, er ist in der Beweispflicht, dass Du den Schaden schuld bist. Das Protokoll wäre ein Anerkenntnis aller aufgelisteten Schäden.

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