Gast
Rein rechtlich müssen Sie die Dezember-Mieter auf jeden Fall bezahlen, da Sie schriftlich zum 31.12. gekündigt haben.
Jede Änderung davon ist von der Kulanz Ihrer Vermieterin abhängig.
Eine nahtlose Weitervermietung ohne Zeit zum Renovieren ist immer problematisch. Normalerweise ist es so, daß die Wohnung schon einige Tage vor dem tatsächlichen Mietende ausgeräumt sein sollte, damit man streichen kann.
Schaffen Sie das nicht, so müssen Sie in der Mietzeit des neuen Mieters diese Arbeiten erledigen.
Da diese Sie aber nicht unbedingt hereinlassen müssen, ist die Sache nicht ganz so einfach.
An Ihrer Stelle würde ich den neuen Vermieter fragen, ob Sie nicht schon einige Sachen vor dem Mietbeginn einbringen können, damit Sie Ihren Pflichten in der alten Wohnung rechtzeitig nachkommen können.
claerchen
Aha Danke!
Es geht ja aber wie gesagt nicht nur darum, dass ich streichen muss, sondern, dass die Vermieterin umfangreiche Modernisierungsarbeiten erledigen muss, mit denen ich nichts mehr zu tun hätte.
Wenn sie mich früher raus lassen würde könnte sie somit zum 01.01. wieder vermieten, ansonsten nicht.