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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Die 12-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung ist mir bekannt, aber:

muß zum 31.12. des Folgejahres "eine" Nebenkostenabrechnung vorliegen oder muß die korrekte" NK-Abrechnung vorliegen?[/b:ad0d0]


Es geht noch um die Abrechnung für 2003. Gerade habe ich bestimmt schon die 4. Abrechnung erhalten, welche meines Erachtens nach wiederum falsch ist - aus folgendem Grund:

Wir haben eine Gaszentralheizung. Im November 2003 wurden die digitalen HKV durch neue digitale ersetzt. Für die NK-Abrechnung wurden die Ablesewerte beim Austausch verwendet. Es fehlt also der halbe Nov. und er ganze Dez.

Auf der Abrechnung wird der gesamte Gasverbrauch und -kosten für die Liegenschaft aufgeführt. Kann man davon ausgehen, dass sich diese Gasrechnung auf das ganze Jahr (bis 31.12.2003) beläuft? [/b:ad0d0] Oder wie rechnet der Gaslieferant üblicherweise ab?

Fakt ist, dass die Gesamt-Gaskosten der Liegenschaft (4 Wohneinheiten) gegenüber dem Vorjahr um ca. 200,- Euro erhöht haben. Meine Nachzahlung beläuft sich aber auf über 500,- Euro (!), obwohl sich mein Heizverhalten nicht verändert hat. Und die Nachzahlung resultiert aus den Heizkosten.

Eine Wohneinheit war von Jan. bis ca. Sep./Okt. leer gestanden. Ergo würde sich doch der fehlende Nov./Dez. (Hauptheizmonate) doch entsprechend auswirken.

Der Hammer ist dann noch, dass gleichzeitig eine berichtigte NK-Abr. für 2002 kam (weitere Nachzahlung über ca. 90,- Euro).

Meine Abrechnung erhalte ich von meiner Vermieterin. Es ist aber eine Hausverwaltung vorhanden. Die Ablesung erfolgt durch viterra. Die ständigen Fehler in der Abrechnung schiebt der eine auf den anderen.

Ich will ja meine NK bezahlen, aber 500,- können nicht sein. Muss ich im Extremfall diese überhaupt noch bezahlen ... 12-Mon-Frist?

Danke schon mal im voraus für evtl. hilfreiche Antworten.
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + termin

3 Kommentare zu „Termin Nebenkosten-Abrechnung”

Susanne Experte!

Wir haben mit viterra die gleichen Probleme...

Bis zum 31.12. muss eine Abrechnung vorliegen, dies hat nichts mit einer Korrektur zu tun, da ja auch der Mieter 12 Monate Zeit hat, dieser Abrechnung zu wiedersprechen, unabhängig von der Zahlung.

Zum Leerstand: die Kosten für den Leerstand muss der Eigentümer übernehmen. Das wird aber von der Hausverwaltung sicher so abgerechnet.

Die separate Heizkostenabrechnung von viterra bekommen Sie 1:1 vom Eigentümer. Die NK-Abrechnung der Verwaltung kann der Eigentümer nicht 1:1 an Sie weitergeben, da hier Kosten enthalten sind, die nicht an den Mieter weitergegeben werden können-daher macht Ihre Eigentümerin eine gesonderte Abrechnung.

Seit 2004 sind die Heizöl und damit auch die Gaspreise enorm gestiegen, darauf wurde die Bevölkerung ausreichend über alle Medien informiert. Dass gerade die Heizkosten explodieren, war mit zu rechnen!!! Ab diesem Jahr werden noch die Stromkosten extrem steigen.

schwabehn

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Bis zum 31.12. muss eine Abrechnung vorliegen, dies hat nichts mit einer Korrektur zu tun, da ja auch der Mieter 12 Monate Zeit hat, dieser Abrechnung zu wiedersprechen, unabhängig von der Zahlung.
...[/quote:47e97]

eigentlich ein Witz. Dann reicht es also, wenn der Vermieter "irgendeine" Abrechnung schickt, egal ob sie stimmt oder nicht.

...
Seit 2004 sind die Heizöl und damit auch die Gaspreise enorm gestiegen, darauf wurde die Bevölkerung ausreichend über alle Medien informiert. Dass gerade die Heizkosten explodieren, war mit zu rechnen!!! Ab diesem Jahr werden noch die Stromkosten extrem steigen.[/quote:47e97]

Schon klar, aber wie geschrieben:
Die Steigerung der Gesamtkosten für das ganze Haus ca. 200 Euro.
Und meine Nachzahlung beträgt über 500 Euro?
Warum sollte ich 500 Euro Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr haben, wo das ganz Haus nur 200 Euro Mehrkosten hat?
Vor allem, da meine Ablesewerte insgesamt niedriger sind wie im Vorjahr.

Mir liegen auch die Ablesewerte der anderen WE vor. Ich bin nicht mal derjenige mit den höchsten Werten.

Die weiteren NK wie Wasser etc. sind im gleichen Rahmen.

Das passt einfach nicht.

Susanne Experte!

Einsicht in die Originalbelege verlangen!

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