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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

über die Google-Suche zum Thema "Kalter Fußboden" kam ich auf eine Seite.
Da wird folgendes angegeben:

Fußboden/Erdgeschosswohnung

In der Erdgeschosswohnung ist der Fußboden immer kalt, weil die Kellerdecke unzureichend isoliert ist. Bekommt Ihr Mieter deswegen kalte Füße, darf er Ihnen die Miete um 30 % mindern (LG Münster, WM 1963, S. 186).


Frage:
Gilt das für alle Vermieter? Auch wenn der Vermieter das Bundesvermögensamt ist, und kein privater Vermieter?
Es handelt sich nicht um eine Sozialwohnung, jedoch zahle ich für meine EG-40m² 2-Zimmer-Whg. auch nur 214,- Euro kalt.
Und mit kalt meine ich sehr kalt...meine Wohnung wurde 2001 vor meinem Einzug renoviert, nachdem der psychisch gestörte Vormieter
Fentserrahmen, den Boden sowie den Gasofen herausgemeiselt hatte, weil er "gefährliche Schadstoffe" in der Wohnung vermutete.
Das Haus selbst war mal eine Kaserne, Baujahr ist wohl schon älter.
Mit der Renovierung wurde der Fußboden erneuert, es ist eine Art hartes Lynoleum. Jedoch ist beim darauf Klopfen deutlich zu hören, wie hohl der
Boden ist....und er ist immer eiskalt, die ganze Wohnung ist trotz heizens kalt!!! Alles heizen bringt nix! Der Gasofen würde fast non-stop brennen würde man eine angenehme Temperatur wollen. Deswegen besucht mich meine Freundin im Winter nur warm angezogen, kein Scherz!

Vielen Dank für Ihr Feedback!!
Stichwörter: eg + fußboden + kaltem + mietminderung

0 Kommentare zu „Mietminderung bei kaltem Fußboden EG??”

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