Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieterhöhung bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Das Mieterhöhungsverlangen für die Anhebung der Miete eines Ein- und Zweifamilienhauses kann auch auf die Werte eines Mietenspiegels gestützt werden, wenn im Erhöhungsverlangen der Oberwert des jeweiligen Rasterfeldes nicht überschritten wird.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.11. 2002 - Aktenzeichen: 307 S 180/01.

0 Kommentare zu „Mieterhöhung bei Ein- und Zweifamilienhäusern”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.