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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein 04.1984 einen Mietvertrag abgeschlossen und diesen jetzt fristgerecht gekündigt, soweit alles i.O. Nun stellt sich aber folgendes Problem in meinem Mietvertrag steht u.a.

Bei Auzug ist die Wohnung in dem Zustand zu übergeben wie vorgefunden.

Sie war damals nicht renoviert. Muß ich nun eventuell Zeugen finden. Der heutige Eigentümer kommt am Freitag zur Vorabnahme, wie soll ich mich verhalten?

Selbstverständlich ist immer wieder renoviert worden und so weit auch alles i.O..

Ein weiteres Problem ist die geleistet Kaution, lt. Mietvertrag steht:
Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe von 450.00 DM zu leisten (siehe Anlage)

Die Kaution wurde von mir selbstverständlich geleistet, an die damalige Hauswartsfrau von welcher ich auch den Schlüssel etc. damals bekommen habe. Nur leider habe ich die erwähnte Anlage nicht. Was nun, sind zwar nur ca. 300 Euronen aber totzdem?

Hoffentlich kann mir hier einer helfen, Danke.
Stichwörter: auzug + renovierung

3 Kommentare zu „Renovierung bei Auzug”

Der_Mario Experte!

ich habe ein 04.1984 einen Mietvertrag abgeschlossen und diesen jetzt fristgerecht gekündigt, soweit alles i.O. Nun stellt sich aber folgendes Problem in meinem Mietvertrag steht u.a.

Bei Auzug ist die Wohnung in dem Zustand zu übergeben wie vorgefunden.
[/quote:60917]
Was steht sonst bzgl. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Wurde der Zustand damals irgendwie dokumentiert, z. B. mit einem Übergabeprotokoll?

Ein weiteres Problem ist die geleistet Kaution, lt. Mietvertrag steht:
Bei Einzug ist eine Kaution in Höhe von 450.00 DM zu leisten (siehe Anlage)
(…)
Nur leider habe ich die erwähnte Anlage nicht. Was nun, sind zwar nur ca. 300 Euronen aber totzdem?[/quote:60917]
Also das wären 230 €, wenn man den Umrechnungsfaktor berücksichtigt.
Aber wieso hast Du die Anlage nicht? Hast Du sonst eine Quittung, Beleg, Kontoauszug?

pasine

Also ich bin damals ohne viel Geld aber mit Kind aus dem Ausland wiedergekommen und war froh überhaupt auf die schnelle eine bleibe zubekommen. Habe damals auf alle diese Dinge überhaupt nicht weiter geachtet.

Der Zustand wurde nicht irgendwo festgehalten, außer das die Hauswartsfrau, wohnt heute da noch es gesehen hat und auch wußte. Weiß nur nicht ob sie als Zeugin im eventuellen Streitfall ausreichen würde.
Sonst sind die üblichen Klauseln bzgl. Schönheitsreperaturen aufgeführt. Regelmäßig renoviert wurde ja auch von mir.

Ja 230 kommt wohl eher hin. Die Anlage habe ich damals nie erhalten und auch keine Quittung oder ähnliches. War eben ein Schaf. Und wenn das Geld nun weg ist weil ich damals etwas durch den Wind war dann kann ich damit leben und habe eben Pech gehabt. So blöd das dann auch ist.

Der_Mario Experte!

Wenn Du für die Kaution keinen Beleg dafür hast, dass Du sie gezahlt hast, und sich der jetzige Eigentümer weigern sollte, sie zurück zu zahlen, hättest Du tatsächlich schlechte Karten.

Bei den alten Mietverträgen, so wie Du einen hast, sind manche Klauseln durch die Rechtsprechung für unwirksam erklärt worden. Ggf. würde es dann sogar ausreichen, die Wohnung "besenrein" zu verlassen.

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