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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen
wir haben folgendes problem...

haben zum 01.01.06 eine wohnung von privat in einem 2 fam. haus angemietet und haben mit dem vermieter vereinbart, das wir sämtliche renovierungsarbeiten selbst erledigen. im gegenzug hat er uns dafür schon jetzt ein paar wohnungsschlüssel überlassen, aber brauchen also erst ab januar miete zahlen.

nun hat sich beim abreissen der tapeten herrausgestellt, das viele lose putzstellen vorhanden sind/waren. am anfang dachten wir noch das selber verputzen zu können, weil es am anfang nur kleinere stellen waren.
da ich keine böse überraschung erleben wollte beim späteren tapezieren, habe ich sämtliche wände nach weiteren losen putzstellen abgeklopft, und dabei festgestellt , das auf sehr großen flächen der putz lose ist und entfernt werden und neu verputzt werden muß.
daraufhin habe ich mit dem vermieter vereinbart, das ich selbst alle losen putzstellen entferne und er einen maurer beauftragt alle stellen neu zu verputzen. ( maurer kommt am 08.11.05 )
dies ist alles am lezten freitag und samstag geschehen.
nun waren wir heute noch mal kurz in der wohnung um weitere renovierungsschritte zu planen. als plötzlich unser vermieter vor der tür stand und ein riesen aufstand gemacht hat warum ich an fast allen wänden den putz bis auf die grundmauern entfernt habe und das unsere nachbarn die unter uns wohnen am samtag nachmittag bei ihm angerufen haben und sich bei ihm über den baulärm beschwerten, bzw nachfragten ob wir das haus einreissen würden.
unser vermieter hat uns mit sofortiger wirkung mündlich untersagt weitere lose putzstellen zu entfernen.
problem dabei ist das es noch weitere stellen an wand und decke gibt.

die decken sind aus altem strohputz, auf den man nicht mehr wirklich tapezieren kann ohne das der putz abfällt.

frage ist nun welche umbau und renovierungsmassnahmen dürfen wir eigentlich durchführen und wie sieht es bei einem späteren auszug aus ??
Stichwörter: ärger + einzug + nachbarn + vermieter

1 Kommentar zu „ärger mit nachbarn und vermieter vor einzug....”

Gast Experte!

"Dürfen" tun Sie natürlich alles, so lange der Vermieter dazu zustimmt. Tut er dies nicht oder widerruft er es, so "dürfen" Sie nichts mehr.
"Müssen" müssen Sie die Renovierungsarbeiten nicht, denn das ist normalerweise Sache des Vermieters.
Probleme gibt es tatsächlich, wenn der Mieter gerne selbst renovieren will. Dabei kann er auch über Gebühr die Geduld von Vermieter und Mitmieter strapazieren. Das kann man als Außenstehender in Ihrem Fall aber nicht beurteilen.
Hat sich die Wand im Nachhinein als in so schlechter Verfassung dargestellt, dann war die Beauftragung und die Einigung auf einen Maurer richtig. Sie sollten daher dessen Meinung und Tun abwarten, da man die Sache nun einem Fachmann überlassen sollte. Er sollte auch die übrigen lockeren Stellen entfernen oder das machen was er für richtig hält.
Daher tun Sie gut, wenn Sie erst wieder zur Tat schreiten, wenn der Maurer fertig ist und Sie tapezieren können.
Beim Putz und an den blanken Wänden zu werkeln ist es immer so eine Sache, denn Sie bearbeiten das Eigentum von jemand anderem. Um Streit zu vermeiden, sollte man das tunlichst lassen. Das auch für die Zukunft.

MfG

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